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Haftpflichtversicherung
für Wassersportfahrzeuge
An die Bootsversicherung
Domröse in Berlin und Brandenburg für Wassersportfahrzeuge
übergeben Sie Schadenansprüche, die an Sie gestellt
werden, und wir übernehmen die Bearbeitung und der Versicherer
prüft z.B., ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung
zum Schadenersatz besteht, und wehren unberechtigte Forderungen
an Sie ab - notfalls auch vor Gericht. Bei berechtigten Ansprüchen
werden dann die entsprechenden Leistungen gezahlt
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Kasko-Versicherungen
für Wassersportfahrzeuge
Im Bereich
Kasko haben Sie über die Yachtversicherung Domröse-Berlin-Brandenburg
- eine Allgefahrendeckung
mit fester Taxe für Ihr Boot oder Ihre Yacht.
Sowie eine umfangreiche Palette an Leistungen wie
- Bergungskosten,
- Versicherung
von Regattarisiken oder - ebenfalls ohne Zusatzkosten –
- die Mitversicherung
von Land- und Fährtransporten
Unsere aktuellen
und umfassenden Versicherungsbedingungen passen wir Ihren individuellen
Risikoverhältnissen an. Wir erarbeiten Versicherungsangebote
mit attraktiven Prämien. Fordern Sie Ihr individuelles Angebot
an!

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| Insassenunfallversicherungen
Gerade im
Wassersport können Unfälle jederzeit passieren (3xW,
Wind-Wasser-Wellen). Die Insassenunfall-Versicherung dient als
Ausgleich bei finanziellen Engpässen in Folge eines Unfalls.
Sie zahlt schnell und prüft nicht erst, welche der Unfallbeteiligten
eine Haftung trifft.
Die Insassenunfall-Versicherung
zahlt gerade dann, wenn verletzte Insassen oder Hinterbliebene
keine Leistung aus der Haftpflichtversicherung beanspruchen können.
- Der Versicherungsumfang
der Insassenunfallversicherung
- Der Versicherungsschutz
umfasst alle Unfälle, die berechtigte Insassen (nicht aber
beruflich mit der Führung, Wartung und Pflege befasste
Personen) vom Betreten bis zum Verlassen des Bootes erleiden.
- Beim Los-
oder Festmachen des Bootes, beim Ein- oder Ausstieg,
- Während
der Verrichtung von Tätigkeiten während der Fahrt,
- In den
Hafengebieten bei der Erledigung von Formalitäten, die
mit dem Betrieb des Bootes in unmittelbarem Zusammenhang stehen
(z.B. Zollformalitäten). In diesem Fall sind die direkten
Wege ab dem Boot bis zum Boot eingeschlossen.
- Die Insassenunfallversicherung
bietet Schutz für alle Ihre Insassen/Mitfahrer, die als
Privatpersonen das besondere Vergnügen einer Fahrt mit
Ihnen teilen.
- Außerhalb
des Bootes besteht Versicherungsschutz an Land:
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Skipper-Haftpflicht/-Unfallversicherungen
Der Skipper
trägt eine besondere Verantwortung für Boot und Crew.
Zur Risikoabsicherung ist die Skipper-Haftpflichtversicherung
und auch die Skipper-Unfallversicherung eine runde und beruhigende
Sache. Sie greift insbesondere dann, wenn kein anderweitiger oder
nicht ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Die Skipper-Haftpflichtversicherung
der Yachtversicherung-Berlin-Brandenburg bietet Ihnen fünf
Highlights:
- Bis 750.000
€ versichert sind grob fahrlässige verursachte Kaskoschäden
am gecharterten Boot.
- Die Haftpflichtansprüche
der Crewmitglieder sind untereinander mitversichert
- Sicherheitsleistungen
/ Kautionszahlungen werden bis 50.000 € zur Verfügung
gestellt
- Eingeschlossen
ist der Ausfall der Chartereinnahmen bis 20.000 €
- Mietsach-
und Vermögensschäden werden je bis 200.000 €
ersetzt

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Beispiele unserer Leistungen
- Allgefahrendeckung
und ·
feste Taxe: die vereinbarte Taxe kann den wahren Wert bis zu
1/3 überschreiten, ohne daß Abzüge geltend gemacht
werden
- Weitere
Leistungen Schadenfreiheitsrabatt bis 40 %
- Rabattretter
nach 5 schadenfreien Jahren
- keine Selbstbeteiligung
bei Totalverlust, Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag,
Explosion, höherer Gewalt sowie persönlichen Effekten
- halbe Selbstbeteiligung
nach 5 schadenfreien Jahren
- Beiboote
sind gegen alle eingeschlossenen Risiken mitversichert
- Aufwendungen
(Kosten) für das Heben, Entfernen, Bergen, Entsorgen oder
Vernichten des Wracks einschl. Zubehör und evtl. an Bord
befindlicher Ausrüstung und Ladung sind bis zur vereinbarten
Leistung (aktuell 2.000.000 €) mitversichert
- Es ist
möglich, folgende Leistungen mitzuversichern:
- Das Regattarisiko,Land-
und Fährtransporte( ausgenommen sind Sonder- und Schwertransporte),das
Winterlagerrisikos sowie vorübergehend von Bord genommenen
Teile

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